1. Schicht | Basis­­vorsorge

Die Basis­vorsorge bildet das Fundament Ihrer Alters­absicherung. Sie sorgt für eine lebenslange Rente und bietet besondere steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Diese Form der Vorsorge ist vor allem auf Sicherheit und Verlässlichkeit ausgelegt und stellt sicher, dass Sie auch im Ruhestand über ein stabiles finanzielles Grundgerüst verfügen – unabhängig von Markt­schwankungen oder individuellen Lebens­verläufen.

Grundlagen der Basis­vorsorge

Die Basis­vorsorge ist gesetzlich geregelt und bildet das verpflichtende Fundament der Alters­absicherung. Sie folgt festen Vorgaben und lässt nur begrenzten Gestaltungs­spielraum. Eine individuelle Beratung ist dennoch sinnvoll: Sie zeigt, wie gut diese Grund­absicherung zu Ihrer persönlichen Lebens- und Erwerbs­situation passt und ob Versorgungs­lücken entstehen können. Gerade in der zweiten und dritten Schicht der Alters­vorsorge eröffnet Beratung deutlich mehr Möglichkeiten, um flexibel, steuerlich sinnvoll und zielgerichtet für den Ruhestand vorzusorgen.

Die Basis­vorsorge ist das gesetzlich geregelte Fundament für eine verlässliche Alters­absicherung.

Die Basisvorsorge bildet das gesetzlich geregelte Fundament der Altersabsicherung. Sie bietet Sicherheit und steuerliche Vorteile, lässt jedoch nur wenig individuellen Gestaltungsspielraum und kann durch weitere Vorsorgeschichten sinnvoll ergänzt werden.

Zur Basis­vorsorge gehören die gesetzliche Renten­versicherung, berufsständische Versorgungs­werke sowie die Basis- bzw. Rürup-Rente. Sie sind gesetzlich geregelt und dienen der grundlegenden Absicherung im Alter.

Der Gestaltungs­spielraum ist begrenzt, da Beiträge, Leistungen und Auszahlungs­formen weitgehend gesetzlich festgelegt sind. Individuelle Anpassungen sind meist nur in kleinem Umfang möglich.

In vielen Fällen deckt sie nur die Grund­versorgung ab. Um den gewohnten Lebens­standard zu sichern, ist eine ergänzende Vorsorge in der zweiten und dritten Schicht häufig sinnvoll.