Die Basisvorsorge bildet das Fundament Ihrer Altersabsicherung. Sie sorgt für eine lebenslange Rente und bietet besondere steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Diese Form der Vorsorge ist vor allem auf Sicherheit und Verlässlichkeit ausgelegt und stellt sicher, dass Sie auch im Ruhestand über ein stabiles finanzielles Grundgerüst verfügen – unabhängig von Marktschwankungen oder individuellen Lebensverläufen.
Die Basisvorsorge ist gesetzlich geregelt und bildet das verpflichtende Fundament der Altersabsicherung. Sie folgt festen Vorgaben und lässt nur begrenzten Gestaltungsspielraum. Eine individuelle Beratung ist dennoch sinnvoll: Sie zeigt, wie gut diese Grundabsicherung zu Ihrer persönlichen Lebens- und Erwerbssituation passt und ob Versorgungslücken entstehen können. Gerade in der zweiten und dritten Schicht der Altersvorsorge eröffnet Beratung deutlich mehr Möglichkeiten, um flexibel, steuerlich sinnvoll und zielgerichtet für den Ruhestand vorzusorgen.
Die Basisvorsorge ist das gesetzlich geregelte Fundament für eine verlässliche Altersabsicherung.
Die Basisvorsorge bildet das gesetzlich geregelte Fundament der Altersabsicherung. Sie bietet Sicherheit und steuerliche Vorteile, lässt jedoch nur wenig individuellen Gestaltungsspielraum und kann durch weitere Vorsorgeschichten sinnvoll ergänzt werden.
Zur Basisvorsorge gehören die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke sowie die Basis- bzw. Rürup-Rente. Sie sind gesetzlich geregelt und dienen der grundlegenden Absicherung im Alter.
Der Gestaltungsspielraum ist begrenzt, da Beiträge, Leistungen und Auszahlungsformen weitgehend gesetzlich festgelegt sind. Individuelle Anpassungen sind meist nur in kleinem Umfang möglich.
In vielen Fällen deckt sie nur die Grundversorgung ab. Um den gewohnten Lebensstandard zu sichern, ist eine ergänzende Vorsorge in der zweiten und dritten Schicht häufig sinnvoll.