Ärztin in Eile.

Juliane S. kam nach einer langen Dauerschicht im Kranken­haus nach Hause. Müde, erschöpft – und ihr Fahrrad war verschwunden. Mehrere Tage hatte es draußen gestanden, das Schloss nun aufgebrochen. Nach der Online­anzeige bei der Polizei begann die Schaden­meldung, mit einem erfreulichen Ausgang.

Persönliches

Name: Juliane S.

Beruf: Ärztin

Schlagworte

Hausrat | Fahrrad­diebstahl | Schicht­dienst | Nachtzeit­regelung

Fahrrad­diebstahl im Alltag.

Juliane S. arbeitet als Ärztin im Schichtdienst. Zwischen langen Arbeitstagen und Dauer­schichten blieb ihr Fahrrad mehrere Tage vor dem Kranken­haus abgestellt. Nach einer besonders anstrengenden Schicht fiel ihr schließlich auf: Das Fahrrad war verschwunden. Das Schloss war aufgebrochen, ein klassischer Fahrrad­diebstahl im Alltag.

Wenn Versicherungs­bedingungen zum Risiko werden.

Fahrräder über längere Zeit draußen stehen zu lassen, gilt bei vielen Versicherern als problematisch. Häufig greifen Einschränkungen wie Nacht­zeitklauseln oder sogenannte Einstell­pflichten, die verlangen, dass ein Fahrrad bei Nicht­nutzung in einem abgeschlossenen Raum untergebracht wird.

Gerade bei Berufen mit unregelmäßigen Arbeits­zeiten ist das jedoch kaum realistisch. In vielen Fällen kann dies dazu führen, dass Versicherer Leistungen kürzen oder eine Regulierung vollständig ablehnen.

Tony's Tipps

Achten Sie bei der Hausrat­versicherung besonders auf Klauseln wie Nacht­zeit­regelungen oder Einstellpflichten für Fahrräder. Diese können im Schaden­fall entscheidend sein. Wir unterstützen Sie dabei, einen Anbieter zu finden, dessen Bedingungen wirklich zu Ihrem Alltag passen, nicht nur auf dem Papier, sondern im Ernstfall.

Der richtige Tarif macht den Unterschied.

Nach der Online­anzeige bei der Polizei meldete Juliane S. den Schaden und reichte die Rechnungen ein. Dank ihrer Hausrat­versicherung wurde der Schaden vollständig reguliert: Das Fahrrad wurde ersetzt, ebenso das zerstörte Schloss und sogar das montierte Fahrradkörbchen.

Der entscheidende Vorteil lag im gewählten Tarif: Keine Nachtzeit­klausel und keine Pflicht, das Fahrrad bei längerer Nichtnutzung zwingend in einem Raum unterzustellen. Gerade für Menschen mit wechselnden Arbeitszeiten bietet ein solcher Versicherungs­schutz echte Alltags­tauglichkeit.

„Vorsorge ist kein Luxus – sie ist ein Stück Freiheit. Ich wollte nie abhängig sein, wenn mal etwas passiert.“

Anna M.

Die Kundenstory beruht auf einem echten Fall. Name und Bilder wurden aus Datenschutzgründen geändert.