Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie eine oder mehrere vertraglich definierte Grundfähigkeiten verlieren. Typische Fähigkeiten sind Sehen, Hören, Sprechen, Greifen, Gehen oder Gleichgewicht. Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf weiter ausüben können.
Damit unterscheidet sie sich grundlegend von der Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Einkommen bei generellem Verlust der Arbeitskraft absichert.
Die Grundfähigkeitsversicherung bietet klar definierte Leistungsauslöser und zahlt, wenn eine festgelegte Fähigkeit dauerhaft verloren geht. Sie profitieren von einer oft einfacheren Gesundheitsprüfung, berufsunabhängigem Schutz und meist günstigeren Beiträgen als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihre Vorteile.
Die Grundfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Absicherung der Arbeitskraft. Während die BU an die Einschränkung der beruflichen Tätigkeit anknüpft, konzentriert sich die Grundfähigkeitsversicherung auf den Verlust klar definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten.
Die BU zahlt bei genereller Unfähigkeit, den Beruf weiter auszuüben (ab 50 % BU-Grad), ungeachtet der Ursache. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nur dann, wenn eine einzelne Fähigkeit vollständig ausfällt.
Zahlreiche Krankheitsbilder wie chronische Rückenschmerzen oder psychische Erkrankungen führen bei einer BU zur Leistung, weil die Erwerbsfähigkeit insgesamt leidet. Eine Grundfähigkeitsversicherung erfasst Rückenschäden nur dann, wenn konkret definierte Teilfunktionen (z. B. Knien, Bücken) im Katalog aufgelistet sind. Ist Ihr Beschwerdebild nicht exakt aufgeführt, erfolgt keine Zahlung.
BU-Leistungen greifen bereits bei einer voraussichtlichen Beeinträchtigung von sechs Monaten und mehr. Für Grundfähigkeitsverträge kann die Frist bis zu zwölf Monate betragen, je nach Anbieter.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wenn eine BU nicht möglich ist, bei körperlich belastenden Berufen oder als ergänzende Absicherung zur BU.
Wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt oder die BU-Beiträge nicht tragbar sind, bietet die Grundfähigkeitspolice eine Absicherung gegen existenzgefährdende körperliche Ausfälle.
Handwerker, Bauarbeiter, Pfleger und Servicekräfte profitieren besonders, weil ihre Arbeitsfähigkeit stark von körperlichen Basisfunktionen abhängt.
Der Abschluss beider Bausteine lässt sich ergänzen: Die Grundfähigkeitsversicherung springt bei klar definierten Ausfällen ein, die BU deckt globale Leistungseinbußen (z. B. komplexe Schmerzsyndrome).
Leistungsauslöser sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Versicherung zahlt. Die Unterschiede zwischen den Tarifen der Grundfähigkeitsversicherung ergeben sich vor allem aus den unterschiedlichen Kalkulations- und Risikostrategien der Versicherer. Ein enger Fähigkeitenkatalog und längere Mindestzeiträume reduzieren das Leistungsrisiko und ermöglichen stabilere, meist günstigere Beiträge. Umgekehrt führen umfangreichere Fähigkeitenkataloge und kürzere Wartezeiten zu einem höheren Absicherungsniveau, erhöhen jedoch auch die Wahrscheinlichkeit einer Leistungspflicht und damit die Prämien.
Auch die Regelungen zur Nachprüfung spiegeln diese Abwägung wider: Regelmäßige Überprüfungen dienen der Risikobegrenzung und Beitragsstabilität, während eine einmalige Leistungsfeststellung stärker auf Planungssicherheit und dauerhaften Schutz für die Versicherten ausgerichtet ist.
Beispiel: Bei Tarif A reicht der vollständige Verlust der Greiffähigkeit für eine Rentenzahlung. Tarif B setzt voraus, dass zusätzlich eine weitere Funktion (etwa Stehen) ausfällt, bevor Leistungen gewährt werden.
Psychische Erkrankungen sind in Grundfähigkeitsversicherungen nur sehr eingeschränkt versichert:
Die Wahl der richtigen Absicherungssumme ist ein zentraler Baustein einer verlässlichen Dienstunfähigkeitsabsicherung. Sie entscheidet darüber, ob laufende Kosten gedeckt und der gewohnte Lebensstandard auch im Ernstfall erhalten bleiben kann.
Fixkosten: Ermitteln Sie Ihre monatlichen Ausgaben (Miete, Lebenshaltung, Kredite, Versicherungen).
Lebensstandard: Planen Sie, in welcher Höhe Sie Ihren bisherigen Lebensstandard erhalten möchten.
Versorgung durch Dienstherrn: Ruhegehalt beträgt nach fünf Dienstjahren etwa 35–50 % der Besoldung, nach längerer Dienstzeit bis ca. 71,75 %.
Privater Zuschlag: Differenz zwischen Wunschnetto und Ruhegehalt sollte privat abgesichert werden.
Dynamik: Automatische Erhöhung der Rentenzahlung und Beitragsanpassung (z. B. 3 % jährlich) zum Werterhalt.
Nachversicherungsgarantie: Leistungsfreie Erhöhung bei Lebensereignissen (Heirat, Gehaltssteigerung, Kinder, Hauskauf) ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Beispiele:
Wählen Sie Endalter 65 oder 67, um Schutz bis zum regulären Renteneintritt zu gewährleisten. Kürzere Laufzeiten führen später zu Deckungslücken.
Die Grundfähigkeitsversicherung schafft finanzielle Sicherheit bei klar definierten körperlichen Leistungseinbußen.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist kein gleichwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bietet jedoch gezielten Schutz bei Verlust essenzieller Körperfunktionen. Angesichts der starken Unterschiede in den Leistungsbedingungen ist eine sorgfältige Analyse der Vertragswerke unerlässlich.
Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn Sie wichtige körperliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft verlieren – unabhängig von Ihrem Beruf. Sie ist besonders sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich oder zu teuer ist und stellt eine bezahlbare Alternative zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft dar.
BU-Versicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Grundfähigkeitsversicherung zahlt, sobald eine vertraglich definierte Fähigkeit dauerhaft verloren geht – unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben könnten.
In der Grundfähigkeitsversicherung sind meist grundlegende körperliche und geistige Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Greifen oder der Einsatz der Hände abgesichert. Je nach Tarif können auch kognitive Fähigkeiten, Gleichgewicht, Autofahren oder elementare Alltagskompetenzen eingeschlossen sein.