Schwere-Krank­heiten-Versicherung

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung (auch Dread-Disease-Versicherung genannt) zahlt bei Eintritt klar definierter, schwerer Erkrankungen eine einmalige Kapitalleistung. Sie dient der finanziellen Absicherung massiver Kosten­explosionen, Einkommens­ausfälle und Zusatz­aufwendungen, die mit lebens­verändernden Diagnosen einhergehen.

Begriff und Abgrenzung

Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Summe, sobald die versicherte Person eine oder mehrere „schwere Krankheiten“ innerhalb der Versicherungs­bedingungen diagnostiziert bekommt. Der Schutz ist gegenüber klassischen BU-Policen kein Rentenersatz, sondern eine einmalige Kapitalzahlung für bestimmte, exakt gelistete Erkrankungen.

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung greift unabhängig von Erwerbsfähigkeit oder Pflegegrad und grenzt sich damit zu anderen Versicherungen ab:

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung sieht bei einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall in der Regel eine laufende monatliche Rentenzahlung vor. Im Gegensatz dazu leistet die Schwere-Krankheiten-Versicherung üblicherweise eine einmalige Kapital­zahlung beim Eintritt einer definierten schweren Erkrankung, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Im Unterschied zur Schwere-Krankheiten-Versicherung, die eine einmalige Kapitalzahlung beim Eintritt bestimmter definierter Erkrankungen vorsieht, zahlt die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung eine laufende Rente. Diese wird jedoch erst geleistet, wenn die versicherte Person dem allgemeinen Arbeitsmarkt nahezu vollständig nicht mehr zur Verfügung steht, also weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Die Grundfähigkeiten­versicherung leistet im Unterschied zur Schwere-Krankheiten-Versicherung eine monatliche Rente, wenn definierte grundlegende Körperfunktionen wie Sehen, Hören oder Greifen verloren gehen. Maßgeblich ist dabei nicht das Vorliegen einer bestimmten Diagnose, sondern der dauerhafte Verlust oder die erhebliche Beeinträchtigung klar festgelegter Fähigkeiten.

Die Pflegezusatz­versicherung erbringt Leistungen, sobald eine anerkannte Pflege­bedürftigkeit vorliegt. Im Unterschied zur Schwere-Krankheiten-Versicherung ist nicht eine konkrete medizinische Diagnose ausschlaggebend, sondern der Grad der Einschränkung im Alltag und der damit verbundene Pflegebedarf.

Marktüberblick und Unterschiede

Obwohl das Grundprinzip identisch ist, unterscheiden sich Tarife hinsichtlich:

Tony's Tipps

Viele Anbieter verwenden eigene Begriffe (Critical-Illness, Serious-Illness, Eagle-Star-Schutzbrief). Die Bandbreite reicht von Basistarifen mit 20 Erkrankungen bis zu Premium-Tarifen mit über 100 Krankheiten und Zusatzoptionen.

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist besonders geeignet für:

Schwere Krankheiten können jeden treffen – unabhängig vom Beruf. Ein früher Abschluss sichert günstige Beiträge und finanzielle Flexibilität im Ernstfall.

Selbstständige und Freiberufler

Kein Arbeitgeber und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Familien mit Kredit­verpflichtungen

Absicherung von Hypothek, Autokredit oder Studienfinanzierung.

Hochrisiko­berufe

Gesundheitsdienst, Bau, Gefahrstoffeinsatz oder Leistungssport, wo Unfall und Krankheit wahrscheinlicher sind.

Menschen mit begrenzter BU-Option

Bei Vorerkrankungen, die BU-Antrag erschweren, bietet Dread Disease einen Ersatzschutz.

Gutverdienende

Einkommenslücken im sechsstelligen Bereich können auch mit BU-Rente nicht vollständig kompensiert werden.

Leistungsauslöser

Leistungsauslöser in der Schwere-Krankheiten-Versicherung definieren, wann eine Auszahlung erfolgt. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztlich gesicherte Diagnose nach anerkannten Kriterien (z. B. ICD-10). Zusätzlich muss häufig ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung erreicht sein, etwa ein fortgeschrittenes Tumorstadium. Viele Tarife verlangen außerdem den Nachweis der Kausalität, also dass die Krankheit nicht auf eine bekannte Vorerkrankung zurückzuführen ist. Ergänzend gilt oft eine Mindestüberlebenszeit nach der Diagnose, um Fehl- oder Kurzzeitdiagnosen auszuschließen.

Üblicherweise sind Sie gegen die folgenden Kernrisiken abgesichert:

Erweiterte Kataloge können enthalten:

Prüfungs­prozess und Nachweis­pflichten

Der Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherung erfolgt in drei Schritten:

Vor Vertragsabschluss füllen Sie einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand aus. Unterschiede:

Basistarife: Wenige Fragen, Risikoprüfung oberflächlicher.

Premiumtarife: Detaillierte Anamnese, ärztliche Gutachten, Krankenhausberichte.

Gesundheitsfragen betreffen Familienanamnese, Voroperationen, chronische Erkrankungen, medikamentöse Therapien.

Nach Eintritt eines versicherten Ereignisses reichen Sie ein:

Ärztliches Originalgutachten zur Diagnose

Behandlungsunterlagen (Stationärberichte, OP-Befunde)

Lebenszeugnis (Nachweis, dass Sie noch leben und anspruchsberechtigt sind)

Versicherer prüfen:

Erfüllung der Definition: Passt die Diagnose genau ins Bedingungswerk?

Zeitliche Kriterien: Wurde die Mindestüberlebenszeit nach Diagnose eingehalten?

Vorerkrankungen: Gab es Vorerkrankungen, die als Ausschluss gelten?

Dokumentenechtheit: Sind Gutachten und Befunde vollständig und unwiderlegbar?

Nach positiver Prüfung wird die Auszahlung freigegeben.

Höhe und Verwendung der Auszahlung

Die Wahl der richtigen Absicherungs­summe ist ein zentraler Baustein einer verlässlichen Dienst­unfähigkeits­absicherung. Sie entscheidet darüber, ob laufende Kosten gedeckt und der gewohnte Lebens­standard auch im Ernstfall erhalten bleiben kann.

Die Summe legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Übliche Spannen:

Einsteiger: 25 000 €–50 000 €

Mittelklasse: 100 000 €–200 000 €

Premium: 250 000 €–500 000 € und mehr

Sie erhalten eine steuerfreie Einmalzahlung und entscheiden frei über die Mittel, z. B.:

  • Behandlungskosten für Experimentielles oder alternative Therapien
  • Umbau der Wohnung (Barrierefreiheit)
  • Rehabilitation und Haushaltshilfe
  • Ausgleich von Einkommensausfall
  • Tilgung von Krediten
  • Lebensunterhalt während Genesung

Manche Tarife zahlen bei weniger schweren Fällen:

Teilleistung: bis zu 25 % der Summe bei frühem oder weniger fortgeschrittenem Stadium.

Booster: einmalige Aufstockung um z. B. 20 000 € bei ausgewählten Diagnosen (Herzinfarkt, Schlaganfall).

Nach Vollleistung endet der Vertrag; Teilleistungen können bei mehreren Diagnosen mehrfach gewährt werden, je nach Tarif.

Leistungs­beginn: Diagnose vs. Ausbruch

Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal bei Schwere-Krankheiten-Versicherungen ist der Zeitpunkt der Leistungs­auslösung. Je nach Tarif greift der Schutz beim Krankheitsausbruch, bereits mit der Diagnose oder über eine Kombination beider Modelle.

Achten Sie bei Vertragswahl genau auf Art des Leistungs­triggers für jede Krankheitskategorie.

Leistung wird ausgelöst, wenn die Krankheit klinisch ausbricht, z. B. bei Auftreten erster Symptome und objektivierbarer Befunde (z. B. EKG-Veränderung beim Herzinfarkt). Vorteil: präzise medizinische Feststellung. Nachteil: mögliche Verzögerung bis zum Ausbruch.

Die Leistung tritt mit der formellen ärztlichen Diagnose in Kraft, unabhängig vom Stadium. Vorteil: früher Schutz und geringerer Dokumentations­aufwand. Nachteil: Risiko von Fehldiagnosen.

Einige Policen kombinieren beide Ansätze:

  • Bei wenigen Krankheiten Ausbruchsbasis (z. B. Krebs)
  • Bei anderen Diagnosebasis (z. B. Transplantation)

Unterschiede wichtiger Tarife

Ein exemplarischer Vergleich von drei Tarifklassen. Namen und Konditionen variieren je Anbieter. Ein genauer Bedingungs­vergleich ist unerlässlich.

Merkmal Basis-Tarif Komfort-Tarif Premium-Tarif
Krankheiten im Katalog 25–35 50–75 75–120
Teilleistung nein 10 % bei frühen Stadien 10–25 %, mehrfach möglich
Booster nein ja, begrenzt ja, umfangreich (bis 40 k €)
Wartezeit (Leistungsbeginn) 6 Wochen Diagnose 4 Wochen Diagnose/Ausbruch 2 Wochen Diagnose/Ausbruch
Wartedauer für Psyche nicht wählbar eingeschränkt buchbar optional mit Gutachten
Dynamik (Erhöhung) 0 % 3 % jährlich 3–5 % jährlich
Beitrags­rückgewährung nein nein beitragsfrei bei Leistungsfall
Alterseinschränkung bis 55 Jahre bis 60 Jahre bis 65 Jahre

Vertrags­gestaltung und Auswahl

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine sinnvolle Ergänzung. Sie bietet:

Tony's Checkliste

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung bietet finanzielle Unterstützung, sobald eine schwere Erkrankung diagnostiziert wird – mit frei verfügbarer Einmalzahlung für maximale Flexibilität.

Ein maklergestützter Bedingungs­vergleich und anonyme Risiko­voranfrage sichern optimale Konditionen ohne feste Bindung. So stellen Sie sicher, dass im schlimmsten Fall ein verlässliches finanzielles Polster bereitsteht – exakt dann, wenn Sie es am dringendsten benötigen.

Optimal ist eine Laufzeit bis zum 65. oder 67. Lebensjahr, um das gesamte Erwerbsleben abzusichern. Kürzere Laufzeiten senken zwar die Beiträge, können jedoch Versorgungslücken im höheren Alter verursachen.

Durch dynamische Beitrags- und Leistungs­anpassungen steigt die Versicherungs­summe automatisch (z. B. um 3 % pro Jahr) und gleicht so Kaufkraftverluste aus.

Sie ermöglicht es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Hauskauf oder Gehaltssteigerung zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ja. Häufige Kombinationen sind:

BU + Schwere Krankheiten: monatliche Rente plus einmalige Kapitalzahlung

Pflege­zusatz: Absicherung bei Pflegebedürftigkeit infolge einer schweren Krankheit

Grundfähigkeiten­versicherung: monatliche Leistung bei Verlust wichtiger Funktionen

Ein früher Abschluss ist meist günstiger, da Beiträge niedriger sind und weniger Vorerkrankungen bestehen.

Mit einer anonymen Risiko­voranfrage können Annahmechancen und Konditionen bei mehreren Versicherern geprüft werden – ohne Eintrag in die Versicherungshistorie.