Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Summe, sobald die versicherte Person eine oder mehrere „schwere Krankheiten“ innerhalb der Versicherungsbedingungen diagnostiziert bekommt. Der Schutz ist gegenüber klassischen BU-Policen kein Rentenersatz, sondern eine einmalige Kapitalzahlung für bestimmte, exakt gelistete Erkrankungen.
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung greift unabhängig von Erwerbsfähigkeit oder Pflegegrad und grenzt sich damit zu anderen Versicherungen ab:
Im Unterschied zur Schwere-Krankheiten-Versicherung, die eine einmalige Kapitalzahlung beim Eintritt bestimmter definierter Erkrankungen vorsieht, zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine laufende Rente. Diese wird jedoch erst geleistet, wenn die versicherte Person dem allgemeinen Arbeitsmarkt nahezu vollständig nicht mehr zur Verfügung steht, also weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Die Pflegezusatzversicherung erbringt Leistungen, sobald eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im Unterschied zur Schwere-Krankheiten-Versicherung ist nicht eine konkrete medizinische Diagnose ausschlaggebend, sondern der Grad der Einschränkung im Alltag und der damit verbundene Pflegebedarf.
Obwohl das Grundprinzip identisch ist, unterscheiden sich Tarife hinsichtlich:
Viele Anbieter verwenden eigene Begriffe (Critical-Illness, Serious-Illness, Eagle-Star-Schutzbrief). Die Bandbreite reicht von Basistarifen mit 20 Erkrankungen bis zu Premium-Tarifen mit über 100 Krankheiten und Zusatzoptionen.
Schwere Krankheiten können jeden treffen – unabhängig vom Beruf. Ein früher Abschluss sichert günstige Beiträge und finanzielle Flexibilität im Ernstfall.
Kein Arbeitgeber und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Absicherung von Hypothek, Autokredit oder Studienfinanzierung.
Gesundheitsdienst, Bau, Gefahrstoffeinsatz oder Leistungssport, wo Unfall und Krankheit wahrscheinlicher sind.
Bei Vorerkrankungen, die BU-Antrag erschweren, bietet Dread Disease einen Ersatzschutz.
Einkommenslücken im sechsstelligen Bereich können auch mit BU-Rente nicht vollständig kompensiert werden.
Leistungsauslöser in der Schwere-Krankheiten-Versicherung definieren, wann eine Auszahlung erfolgt. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztlich gesicherte Diagnose nach anerkannten Kriterien (z. B. ICD-10). Zusätzlich muss häufig ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung erreicht sein, etwa ein fortgeschrittenes Tumorstadium. Viele Tarife verlangen außerdem den Nachweis der Kausalität, also dass die Krankheit nicht auf eine bekannte Vorerkrankung zurückzuführen ist. Ergänzend gilt oft eine Mindestüberlebenszeit nach der Diagnose, um Fehl- oder Kurzzeitdiagnosen auszuschließen.
Üblicherweise sind Sie gegen die folgenden Kernrisiken abgesichert:
Erweiterte Kataloge können enthalten:
Der Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherung erfolgt in drei Schritten:
Vor Vertragsabschluss füllen Sie einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand aus. Unterschiede:
Basistarife: Wenige Fragen, Risikoprüfung oberflächlicher.
Premiumtarife: Detaillierte Anamnese, ärztliche Gutachten, Krankenhausberichte.
Gesundheitsfragen betreffen Familienanamnese, Voroperationen, chronische Erkrankungen, medikamentöse Therapien.
Nach Eintritt eines versicherten Ereignisses reichen Sie ein:
Ärztliches Originalgutachten zur Diagnose
Behandlungsunterlagen (Stationärberichte, OP-Befunde)
Lebenszeugnis (Nachweis, dass Sie noch leben und anspruchsberechtigt sind)
Versicherer prüfen:
Erfüllung der Definition: Passt die Diagnose genau ins Bedingungswerk?
Zeitliche Kriterien: Wurde die Mindestüberlebenszeit nach Diagnose eingehalten?
Vorerkrankungen: Gab es Vorerkrankungen, die als Ausschluss gelten?
Dokumentenechtheit: Sind Gutachten und Befunde vollständig und unwiderlegbar?
Nach positiver Prüfung wird die Auszahlung freigegeben.
Die Wahl der richtigen Absicherungssumme ist ein zentraler Baustein einer verlässlichen Dienstunfähigkeitsabsicherung. Sie entscheidet darüber, ob laufende Kosten gedeckt und der gewohnte Lebensstandard auch im Ernstfall erhalten bleiben kann.
Die Summe legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Übliche Spannen:
Einsteiger: 25 000 €–50 000 €
Mittelklasse: 100 000 €–200 000 €
Premium: 250 000 €–500 000 € und mehr
Sie erhalten eine steuerfreie Einmalzahlung und entscheiden frei über die Mittel, z. B.:
Manche Tarife zahlen bei weniger schweren Fällen:
Teilleistung: bis zu 25 % der Summe bei frühem oder weniger fortgeschrittenem Stadium.
Booster: einmalige Aufstockung um z. B. 20 000 € bei ausgewählten Diagnosen (Herzinfarkt, Schlaganfall).
Nach Vollleistung endet der Vertrag; Teilleistungen können bei mehreren Diagnosen mehrfach gewährt werden, je nach Tarif.
Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal bei Schwere-Krankheiten-Versicherungen ist der Zeitpunkt der Leistungsauslösung. Je nach Tarif greift der Schutz beim Krankheitsausbruch, bereits mit der Diagnose oder über eine Kombination beider Modelle.
Achten Sie bei Vertragswahl genau auf Art des Leistungstriggers für jede Krankheitskategorie.
Leistung wird ausgelöst, wenn die Krankheit klinisch ausbricht, z. B. bei Auftreten erster Symptome und objektivierbarer Befunde (z. B. EKG-Veränderung beim Herzinfarkt). Vorteil: präzise medizinische Feststellung. Nachteil: mögliche Verzögerung bis zum Ausbruch.
Die Leistung tritt mit der formellen ärztlichen Diagnose in Kraft, unabhängig vom Stadium. Vorteil: früher Schutz und geringerer Dokumentationsaufwand. Nachteil: Risiko von Fehldiagnosen.
Einige Policen kombinieren beide Ansätze:
Ein exemplarischer Vergleich von drei Tarifklassen. Namen und Konditionen variieren je Anbieter. Ein genauer Bedingungsvergleich ist unerlässlich.
| Merkmal | Basis-Tarif | Komfort-Tarif | Premium-Tarif |
| Krankheiten im Katalog | 25–35 | 50–75 | 75–120 |
| Teilleistung | nein | 10 % bei frühen Stadien | 10–25 %, mehrfach möglich |
| Booster | nein | ja, begrenzt | ja, umfangreich (bis 40 k €) |
| Wartezeit (Leistungsbeginn) | 6 Wochen Diagnose | 4 Wochen Diagnose/Ausbruch | 2 Wochen Diagnose/Ausbruch |
| Wartedauer für Psyche | nicht wählbar | eingeschränkt buchbar | optional mit Gutachten |
| Dynamik (Erhöhung) | 0 % | 3 % jährlich | 3–5 % jährlich |
| Beitragsrückgewährung | nein | nein | beitragsfrei bei Leistungsfall |
| Alterseinschränkung | bis 55 Jahre | bis 60 Jahre | bis 65 Jahre |
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine sinnvolle Ergänzung. Sie bietet:
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung bietet finanzielle Unterstützung, sobald eine schwere Erkrankung diagnostiziert wird – mit frei verfügbarer Einmalzahlung für maximale Flexibilität.
Ein maklergestützter Bedingungsvergleich und anonyme Risikovoranfrage sichern optimale Konditionen ohne feste Bindung. So stellen Sie sicher, dass im schlimmsten Fall ein verlässliches finanzielles Polster bereitsteht – exakt dann, wenn Sie es am dringendsten benötigen.
Optimal ist eine Laufzeit bis zum 65. oder 67. Lebensjahr, um das gesamte Erwerbsleben abzusichern. Kürzere Laufzeiten senken zwar die Beiträge, können jedoch Versorgungslücken im höheren Alter verursachen.
Durch dynamische Beitrags- und Leistungsanpassungen steigt die Versicherungssumme automatisch (z. B. um 3 % pro Jahr) und gleicht so Kaufkraftverluste aus.
Sie ermöglicht es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Hauskauf oder Gehaltssteigerung zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Ja. Häufige Kombinationen sind:
BU + Schwere Krankheiten: monatliche Rente plus einmalige Kapitalzahlung
Pflegezusatz: Absicherung bei Pflegebedürftigkeit infolge einer schweren Krankheit
Grundfähigkeitenversicherung: monatliche Leistung bei Verlust wichtiger Funktionen
Ein früher Abschluss ist meist günstiger, da Beiträge niedriger sind und weniger Vorerkrankungen bestehen.
Mit einer anonymen Risikovoranfrage können Annahmechancen und Konditionen bei mehreren Versicherern geprüft werden – ohne Eintrag in die Versicherungshistorie.