Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Denn Maßnahmen wie Kronen, Brücken oder Inlays werden von der Krankenkasse meist nur gering bezuschusst, sodass hohe Eigenkosten entstehen können – oft im vierstelligen Bereich.
Die Zahnzusatzversicherung schließt diese Versorgungslücken und schützt Sie vor finanziellen Belastungen.
Krankentagegeld schützt Sie vor finanziellen Lücken, wenn Krankheit die berufliche Tätigkeit vorübergehend unterbricht. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung oder bei Selbstständigen bereits früher entsteht oft eine finanzielle Lücke, da das Krankengeld nicht das volle Einkommen ersetzt.
Das Krankentagegeld gleicht diese Differenz aus und sorgt dafür, dass laufende Kosten auch während einer Krankheit zuverlässig gedeckt bleiben. Besonders für Selbstständige und Personen mit höherem Einkommen ist diese Absicherung ein wichtiger Baustein der finanziellen Vorsorge.
Je nach gewähltem Tarif können zahnärztliche Leistungen ganz oder anteilig erstattet werden. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich dabei nach dem individuellen Vertrag und den vereinbarten Leistungen. So lässt sich der Versicherungsschutz flexibel an Ihre persönlichen Ansprüche und den gewünschten Leistungsumfang anpassen.
Typische abgedeckte Arztleistungen.
Die Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Eigenkosten bei Zahnbehandlungen.
Eine Zahnzusatzversicherung richtet sich an gesetzlich Versicherte, die Wert auf schnellen Schutz ohne lange Wartezeiten legen und hohe Eigenkosten vermeiden möchten. Je nach Tarif werden Kosten zum Beispiel für hochwertige Füllungen, Implantate, Bleaching oder Knirschschienen ganz oder teilweise übernommen.
So lassen sich Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung gezielt schließen und die Zahngesundheit langfristig sichern. Auch für Beamte kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, da sie zusätzlichen Schutz und finanzielle Entlastung bei zahnärztlichen Leistungen bietet.
Je nach Tarif können Leistungen sofort oder nach einer vereinbarten Wartezeit in Anspruch genommen werden. Bei einigen Verträgen ist auch ein Sofortschutz ohne Wartezeiten möglich.
Der Umfang der Leistungen hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Zahnärztliche Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen können je nach Tarif vollständig oder anteilig übernommen werden. So lässt sich der Versicherungsschutz flexibel an den gewünschten Leistungsumfang anpassen.
Ja, eine Zahnzusatzversicherung kann sich auch für Kinder lohnen. Gerade bei kieferorthopädischen Behandlungen oder hochwertigeren Zahnleistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung oft nur einen Teil der Kosten.
Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücken schließen und Eltern vor hohen Eigenbeteiligungen schützen – besonders dann, wenn später umfangreichere Maßnahmen notwendig werden.
Entscheidend sind Ihr aktueller Zahngesundheitszustand, der gewünschte Leistungsumfang und mögliche zukünftige Behandlungen. Gern klären wir mit Ihnen individuell, welcher Tarif zu Ihnen passt.