Zahnzusatz­versicherung

Eine Zahn­zusatz­versicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung bei Zahnersatz und Zahn­behandlungen. Denn Maßnahmen wie Kronen, Brücken oder Inlays werden von der Krankenkasse meist nur gering bezuschusst, sodass hohe Eigenkosten entstehen können – oft im vierstelligen Bereich.

Die Zahn­zusatz­versicherung schließt diese Versorgungs­lücken und schützt Sie vor finanziellen Belastungen.

Grundlagen der Kranken­tagegeld­versicherung

Kranken­tagegeld schützt Sie vor finanziellen Lücken, wenn Krankheit die berufliche Tätigkeit vorübergehend unterbricht. Nach dem Ende der Lohn­fortzahlung oder bei Selbst­ständigen bereits früher entsteht oft eine finanzielle Lücke, da das Krankengeld nicht das volle Einkommen ersetzt.

Das Kranken­tagegeld gleicht diese Differenz aus und sorgt dafür, dass laufende Kosten auch während einer Krankheit zuverlässig gedeckt bleiben. Besonders für Selbst­ständige und Personen mit höherem Einkommen ist diese Absicherung ein wichtiger Baustein der finanziellen Vorsorge.

Kern­bausteine und besondere Leistungen.

Je nach gewähltem Tarif können zahnärztliche Leistungen ganz oder anteilig erstattet werden. Der Umfang der Kosten­­übernahme richtet sich dabei nach dem individuellen Vertrag und den vereinbarten Leistungen. So lässt sich der Versicherungs­schutz flexibel an Ihre persönlichen Ansprüche und den gewünschten Leistungsumfang anpassen.

Typische abgedeckte Arztleistungen.

Die Zahnzusatz­versicherung schützt Sie vor hohen Eigenkosten bei Zahn­behandlungen.

Eine Zahnzusatz­versicherung richtet sich an gesetzlich Versicherte, die Wert auf schnellen Schutz ohne lange Warte­zeiten legen und hohe Eigenkosten vermeiden möchten. Je nach Tarif werden Kosten zum Beispiel für hochwertige Füllungen, Implantate, Bleaching oder Knirsch­schienen ganz oder teilweise übernommen.

So lassen sich Versorgungslücken der gesetzlichen Kranken­versicherung gezielt schließen und die Zahngesundheit langfristig sichern. Auch für Beamte kann eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll sein, da sie zusätzlichen Schutz und finanzielle Entlastung bei zahnärztlichen Leistungen bietet.

Je nach Tarif können Leistungen sofort oder nach einer vereinbarten Wartezeit in Anspruch genommen werden. Bei einigen Verträgen ist auch ein Sofortschutz ohne Wartezeiten möglich.

Der Umfang der Leistungen hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Zahnärztliche Behandlungen und Vorsorge­maßnahmen können je nach Tarif vollständig oder anteilig übernommen werden. So lässt sich der Versicherungs­schutz flexibel an den gewünschten Leistungs­umfang anpassen.

Ja, eine Zahnzusatz­versicherung kann sich auch für Kinder lohnen. Gerade bei kieferorthopädischen Behandlungen oder hochwertigeren Zahnleistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung oft nur einen Teil der Kosten.

Eine Zahnzusatz­­versicherung kann diese Lücken schließen und Eltern vor hohen Eigenbeteiligungen schützen – besonders dann, wenn später umfangreichere Maßnahmen notwendig werden.

Entscheidend sind Ihr aktueller Zahngesundheitszustand, der gewünschte Leistungsumfang und mögliche zukünftige Behandlungen. Gern klären wir mit Ihnen individuell, welcher Tarif zu Ihnen passt.